Bautrocknung Wasserschadensanierung
 
Kreis Bad Kreuznach und Umgebung

Wasserschaden und Erstmaßnahmen

Vorgehen bei Wasserschaden / Rohrbruch usw.

1. Wasser an der entsprechenden Zwischenabsperrung / Hauptabsperrung im Keller abstellen.

2. Bilder vom Schaden anfertigen, eventuell Kurzvideo mit maximal 20 Sekunden.

3. Notmaßnahmen - unersetzbare Einrichtungsgegenstände und wichtige persönliche Sachen retten. 

Bei hoch stehendem Wasser im Keller (über 5- 10cm) kann auch die Feuerwehr Erstmaßnahmen wie Wasser abpumpen durchführen.

4. Wohngebäudebersicherung informieren, Schadensnummer erfragen. /Hausratversicherung informieren

5. Installateur zur Reparatur der Schadstelle beauftragen, wenn Leckage nicht sichtbar/lokalisierbar, eine Leckageortung bestellen.

6. Schadensminimierung - Bautrocknung beauftragen - Beginn der Trocknung sollte schnellstmöglich aber unbedingt innerhalb der ersten 4 Tage beginnen. Sollte das erste Trocknungsunternehmen nicht rechtzeitig aufbauen können bei weiteren Trocknungsfirmen anfragen. Freigabe der Trocknung bei der Versicherung abklären, Antwort sollte innerhalb 24 Stunden erfolgen. Im Zweifelsfall öfters anrufen und Emails schreiben. Auch wenn nicht zeitnah eine Freigabe erfolgt, hat der Versicherungsnehmer die Verpflichtung Folgeschäden zu vermeiden und Trocknungsmaßnahmen einzuleiten. 

(Viele Versicherungen zahlen keine Folgeschäden durch Schimmel)

Das Trocknungsunternehmen sollte Feuchtigkeitsmessungen auch in den benachbarten Räumen durchführen, meistens läuft das Wasser unter dem Estrich in die Nachbarräume oder drunter liegende Etagen.

7. Wenn die Wohnung oder das Haus nicht weiter nutzbar ist die Ersatzunterbringung in Pension/ Hotel Ersatzwohnung eine Leistung der Hausratversicherung. Ebenso die Auslagerung der durch Feuchtigkeit gefährdeten Möbel.

7. Sollte die Trocknung nicht innerhalb 3 Tage kommen weitere Notmaßnahmen durchführen um Schimmelbildung zu vermeiden. Alle feuchten Tapeten entfernen, nasse Fußleisten, die Sockelbereiche von Gipskartonverkleidungen und andere Feuchteempfindliche Bauteile. Getrocknet wird normalerweise die Raumluft durch Kondensattrockner, die Dämmschicht unter dem Estrich mit Seitenkanalverdichter und eventuell die Bauteile und Fliesen mit Infrarottrocknungsgeräte.

Sollte der gesammte Schaden irgendwann absehbar sein Kostenvoranschläge einholen und der Versicherung zur Freigabe weiterleiten. 

Bei voraussichtlichen Schäden über 3000€ -5000€ sollte immer direkt der Versicherung Bescheid gegeben werden und ggfs. ein freier und unabhängiger Bausachverständiger hinzugezogen werden. In den meisten Fällen zahlt die Wohngebäudeversicherung ein Kurzgutachten eines freien und unabhängigen Sachverständigen, unbedingt enthalten im Gutachten sollte die Schadensursache und eine Kalkulation der Schadenshöhe sein. 

Bei einem Hafttpflichtschaden zahlt die Versicherung normalerweise immer einen selbst bestellten Sachverständigen.

Bei der Reparatur der Schadstelle muss das Beweisstück (Rohrstück, geplatzter Elektrokleinspeicher, Syphon etc.) gesichert und aufgehoben werden bis der Schaden von der Versicherung abschließend reguliert ist damit im Zweifelsfall die Schadensursache belegt werden kann.